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Recht & Verträge

Muttizettel Vorlage kostenlos ausfüllen & ausdrucken (PDF)

Mit dieser kostenlosen Muttizettel-Vorlage beauftragst du eine volljährige Vertrauensperson mit der Aufsicht über dein Kind – rechtssicher formuliert als Erziehungsbeauftragung nach § 1 JuSchG, in wenigen Minuten ausgefüllt und als PDF zum Ausdrucken.

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Muttizettel Vorlage kostenlos ausfüllen & ausdrucken (PDF) – das Wichtigste in Kürze

Ein Muttizettel ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Erziehungsbeauftragung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz (JuSchG). Damit übertragen die personensorgeberechtigten Eltern die Aufsicht über ihr Kind für einen bestimmten Anlass – etwa Disco, Konzert, Volksfest oder eine private Feier – auf eine volljährige Vertrauensperson. Diese begleitet die/den Jugendliche:n und übernimmt vorübergehend die Erziehungs- und Aufsichtsaufgaben.

Die erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt, zuverlässig und tatsächlich bereit und in der Lage sein, die Aufsicht auszuüben – und die Eltern müssen ihr vertrauen. Eine reine Unterschrift genügt nicht: Die Person muss die/den Jugendliche:n wirklich begleiten und beaufsichtigen. Ein volljähriger Bruder, die erwachsene Freundin oder befreundete Eltern kommen infrage, nicht aber jemand, der selbst kaum älter oder erkennbar nicht aufsichtsfähig ist.

Mit einer wirksamen Erziehungsbeauftragung dürfen Jugendliche länger und in Begleitung an Orten sein, die sonst tabu wären: Der Aufenthalt in Gaststätten (§ 4 JuSchG) und die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen bzw. in Discos (§ 5 JuSchG) sind unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person erlaubt; zwischen 16 und 18 Jahren ohne Begleitung längstens bis 24 Uhr. Der Ausweis der/des Jugendlichen sollte immer mitgeführt werden.

Beim Alkohol ändert der Muttizettel nichts an den Altersgrenzen: Bier, Wein und Sekt sind ab 16 Jahren erlaubt, Spirituosen erst ab 18 (§ 9 JuSchG). Nur ein Personensorgeberechtigter selbst – nicht die beauftragte Person – darf einem Kind ab 14 Bier, Wein oder Sekt gestatten. Rauchen und E-Zigaretten sind erst ab 18 zulässig (§ 10 JuSchG). Wichtig: Kein Veranstalter oder Gastwirt ist verpflichtet, einen Muttizettel zu akzeptieren – im Zweifel darf er den Einlass verweigern oder die Beauftragung prüfen. Und: Die Eltern bleiben verantwortlich; die Vorlage ist ein Nachweis, keine Garantie.

Zahlen & Fakten · Recht & Verträge

8,3 Mio.
junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren lebten Ende 2024 in Deutschland – rund jede:r Zehnte (10,0 %).
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024)
17,1 %
der männlichen 12- bis 17-Jährigen betrieben 2023 regelmäßig Rauschtrinken – Aufsicht auf Feiern bleibt wichtig.
Quelle: BZgA-Drogenaffinitätsstudie (Bundesdrogenbeauftragter) (2023)
7.800
Jugendliche (15–19 Jahre) kamen 2023 wegen akuten Alkoholmissbrauchs ins Krankenhaus – die höchste Rate aller Altersgruppen.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) (2023)

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Daten der Beteiligten eintragen

    Trage Namen, Anschrift und Telefonnummer der Eltern, Name und Geburtsdatum des Kindes sowie Name, Geburtsdatum und Anschrift der volljährigen Aufsichtsperson ein.

  2. 02

    Veranstaltung & Zeitraum angeben

    Nenne die Veranstaltung, den Ort und den genauen Zeitraum (Datum und Uhrzeit von–bis). Ergänze bei Bedarf Hinweise wie Rückkehrzeit oder Abholung.

  3. 03

    Ausfüllen, ausdrucken & unterschreiben

    Lade den ausgefüllten Muttizettel als PDF oder Word herunter, drucke ihn aus und unterschreibe als Personensorgeberechtigte:r von Hand.

  4. 04

    Mitgeben lassen

    Gib der Aufsichtsperson bzw. der/dem Jugendlichen den unterschriebenen Zettel und den Ausweis mit – so kann die Beauftragung vor Ort vorgezeigt werden.

Muttizettel-Vorlage zum kostenlosen Ausfüllen und Ausdrucken als PDF – Erziehungsbeauftragung nach § 1 JuSchG für Jugendliche
Muttizettel-Vorlage zum kostenlosen Ausfüllen und Ausdrucken als PDF – Erziehungsbeauftragung nach § 1 JuSchG für Jugendliche

Häufige Fragen

Was ist ein Muttizettel?

Ein Muttizettel ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Erziehungsbeauftragung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG. Eltern beauftragen darin eine volljährige Vertrauensperson mit der Aufsicht, damit ihr Kind eine Veranstaltung besuchen darf.

Wer darf die erziehungsbeauftragte Person sein?

Jede volljährige Person, die zuverlässig und tatsächlich bereit und fähig ist, die Aufsicht auszuüben, und der die Eltern vertrauen. Eine bloße Unterschrift ohne echte Begleitung reicht nicht aus.

Muss der Veranstalter den Muttizettel akzeptieren?

Nein. Weder Veranstalter noch Gastwirt sind verpflichtet, einen Muttizettel anzuerkennen. Sie dürfen den Einlass verweigern oder die Beauftragung im Zweifel prüfen.

Darf mein Kind mit Muttizettel Alkohol trinken?

Die Altersgrenzen des § 9 JuSchG gelten weiter: Bier, Wein und Sekt ab 16, Spirituosen ab 18. Nur ein Personensorgeberechtigter selbst – nicht die beauftragte Person – darf einem Kind ab 14 Bier oder Wein gestatten.

Bis wann darf mein Kind mit Muttizettel bleiben?

In Begleitung der erziehungsbeauftragten Person gibt es keine feste Uhrzeit; ohne Begleitung dürfen 16- bis 18-Jährige längstens bis 24 Uhr in Gaststätten (§ 4 JuSchG) und bei Tanzveranstaltungen (§ 5 JuSchG) bleiben. Den erlaubten Zeitraum legen die Eltern im Zettel fest.