Einzugsermächtigung widerrufen – das Wichtigste in Kürze
Eine Einzugsermächtigung – heute rechtlich ein SEPA-Lastschriftmandat – erlaubt einem Unternehmen, fällige Beträge selbst von deinem Konto abzubuchen. Du kannst dieses Mandat jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf ist an den Zahlungsempfänger (Gläubiger) zu richten, also an die Firma, die einzieht – nicht an deine Bank. Aus Beweisgründen empfiehlt sich die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
Wichtig ist die Unterscheidung zweier Vorgänge: Der Widerruf des Mandats stoppt künftige Abbuchungen und geht an den Gläubiger. Die Rückbuchung (Rücklastschrift) einer bereits erfolgten, einzelnen Abbuchung verlangst du dagegen von deiner eigenen Bank. Beide Rechte bestehen unabhängig voneinander.
Für die Rückbuchung gelten gesetzliche Fristen: Eine autorisierte SEPA-Basislastschrift kannst du innerhalb von acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen erstatten lassen (§ 675x Abs. 4 BGB). Bei einer nicht autorisierten Lastschrift hast du sogar 13 Monate ab dem Belastungstag Zeit, den Vorgang gegenüber der Bank anzuzeigen (§ 676b BGB).
Beachte: Der Widerruf beendet nur die Ermächtigung zum Einzug, nicht den zugrunde liegenden Vertrag (z. B. Abo oder Mitgliedschaft). Zahlungspflichten aus einem laufenden Vertrag bleiben bestehen; kündige diesen bei Bedarf gesondert.