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Finanzen & Buchhaltung

Kassenbuch – kostenlose Vorlage für Excel & PDF

Kostenlose Kassenbuch-Vorlage für Excel und PDF – jede Bareinnahme und Barausgabe sauber erfassen, den Bestand automatisch berechnen lassen und prüfsicher archivieren.

Zuletzt geprüft: · ca. 1.300 Suchanfragen/Monat

Kassenbuch – das Wichtigste in Kürze

Ein Kassenbuch hält alle Bargeschäfte chronologisch fest und weist zu jedem Zeitpunkt den aktuellen Kassenbestand aus. Verpflichtend ist es für buchführungspflichtige Kaufleute: Nach § 238 HGB müssen sie Handelsbücher führen, nach § 257 HGB aufbewahren. Ergänzend verlangt § 146 AO die tägliche Kassenführung, die Einzelaufzeichnungspflicht und die Kassensturzfähigkeit – Soll-Bestand laut Buch und Ist-Bestand in der Kasse müssen jederzeit abgleichbar sein.

Wer seinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermittelt – die meisten Kleingewerbe, Kleinunternehmer und Vereine – ist zu einem formellen Kassenbuch nicht verpflichtet. Trotzdem ist es dringend zu empfehlen: Es schafft Überblick, belegt Bareinnahmen und hält einer Prüfung stand.

Die GoBD fordern Aufzeichnungen, die vollständig, zeitgerecht, geordnet, nachvollziehbar und unveränderbar sind – jeweils mit fortlaufender Belegnummer. Wichtig: Eine reine Excel-Datei ist technisch veränderbar. Als Vorlage ist sie für nicht buchführungspflichtige Betriebe praktikabel; buchführungspflichtige Unternehmen mit bargeldintensivem Geschäft benötigen eine festschreibende, unveränderbare Lösung.

Aufbewahren müssen Sie das Kassenbuch 10 Jahre (§ 147 Abs. 1 Nr. 1 AO). Für einzelne Buchungsbelege wurde die Frist zum 1.1.2025 durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz auf 8 Jahre verkürzt. Der laufende Bestand darf nie negativ werden – eine Kasse kann physisch nicht weniger als null Euro enthalten; ein Minus deutet auf einen Fehler oder eine fehlende Einnahme hin.

Zahlen & Fakten · Finanzen & Buchhaltung

45 %
Anteil des Bargelds an allen Zahlungen im Handel (nach Transaktionen).
Quelle: Deutsche Bundesbank – Zahlungsverhalten in Deutschland (2025)
3,2 Mio.
kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland – 99,3 % aller Unternehmen.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) (2023)
615.759
eingetragene Vereine (e. V.) in Deutschland – oft mit freiwilligem Kassenbuch.
Quelle: ZiviZ gGmbH / Stifterverband (2022)

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Kopfdaten eintragen

    Firma bzw. Verein, Monat/Jahr und den Anfangsbestand (Übertrag aus dem Vormonat oder Kassenstart) erfassen.

  2. 02

    Jede Barbewegung buchen

    Datum, fortlaufende Beleg-Nr., Buchungstext sowie den Betrag als Einnahme oder Ausgabe. Grundsatz: keine Buchung ohne Beleg.

  3. 03

    Bestand prüfen (Kassensturz)

    Die Vorlage berechnet den Bestand automatisch (Anfangsbestand + Einnahmen − Ausgaben). Gleichen Sie ihn regelmäßig mit dem tatsächlichen Bargeld ab; er darf nie negativ sein.

  4. 04

    Abschließen & archivieren

    Der Endbestand wird zum Anfangsbestand des Folgemonats. Als PDF unveränderbar sichern und 10 Jahre aufbewahren.

Kostenlose Kassenbuch-Vorlage in Excel mit Spalten für Datum, Beleg-Nr., Einnahme, Ausgabe und laufendem Bestand
Kostenlose Kassenbuch-Vorlage in Excel mit Spalten für Datum, Beleg-Nr., Einnahme, Ausgabe und laufendem Bestand

Häufige Fragen

Wer muss ein Kassenbuch führen?

Buchführungspflichtige Kaufleute nach §§ 238, 257 HGB. Kleinunternehmer und Vereine mit Einnahmenüberschussrechnung sind nicht verpflichtet, sollten aber freiwillig ein Kassenbuch führen.

Ist ein Kassenbuch in Excel erlaubt?

Als Vorlage ja, besonders für nicht buchführungspflichtige Betriebe. Reine Excel-Dateien sind jedoch veränderbar; buchführungspflichtige Unternehmen mit Bargeschäften brauchen eine unveränderbare, GoBD-konforme Lösung.

Wie lange muss ich das Kassenbuch aufbewahren?

Das Kassenbuch 10 Jahre (§ 147 Abs. 1 Nr. 1 AO). Einzelne Buchungsbelege seit dem 1.1.2025 nur noch 8 Jahre.

Was bedeutet Kassensturzfähigkeit?

Der rechnerische Soll-Bestand laut Kassenbuch muss jederzeit mit dem tatsächlichen Bargeldbestand übereinstimmen und prüfbar sein (§ 146 AO).

Darf der Kassenbestand negativ sein?

Nein. Eine Barkasse kann nicht weniger als 0 € enthalten. Ein negativer Bestand ist ein sicheres Zeichen für einen Buchungsfehler oder eine nicht erfasste Einnahme.