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Beruf & Büro

Arbeitszeiterfassung – kostenlose Excel-Vorlage zum Ausfüllen

Gesetzeskonforme, monatliche Arbeitszeiterfassung als kostenlose Excel-Vorlage – mit automatischer Stunden-Summe, Soll/Ist-Saldo und Hinweisen zu Höchstarbeitszeit und Pausen. Online ausfüllen oder leer ausdrucken.

Zuletzt geprüft: · ca. 1.300 Suchanfragen/Monat

Arbeitszeiterfassung – das Wichtigste in Kürze

Seit dem EuGH-Urteil vom 14.05.2019 (C-55/18, „CCOO“) müssen die Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einzurichten. Das BAG hat mit Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 klargestellt, dass diese Pflicht in Deutschland bereits gilt: Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen – nicht nur die Überstunden.

Diese Vorlage ist deshalb mehr als ein einfacher Stundenzettel: Sie ist ein systematisches Monatsprotokoll je Mitarbeiter/in. Die Ist-Stunden pro Tag werden automatisch aus Beginn, Ende und Pause berechnet, über den Monat summiert und gegen die vertraglichen Soll-Stunden zu einem Soll/Ist-Saldo verrechnet.

Die Vorlage berücksichtigt die harten Grenzen des Arbeitszeitgesetzes: § 3 ArbZG deckelt die werktägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden (bis 10 Stunden, wenn im Schnitt von 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden). § 4 ArbZG verlangt mindestens 30 Minuten Pause bei mehr als 6 Stunden und 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden. Das Tool warnt automatisch, sobald eine Zeile diese Werte reißt.

Excel-first: Lade die Erfassung als Excel-Datei mit echten Formeln oder als PDF herunter – beides eignet sich für die vom Gesetz geforderte Aufbewahrung. Nach § 16 Abs. 2 ArbZG sind die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Zahlen & Fakten · Beruf & Büro

4,4 Mio.
Arbeitnehmer leisteten 2024 Mehrarbeit – rund 11 % aller Beschäftigten.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025)
15,1
unbezahlte Überstunden je Arbeitnehmer 2024 – mehr als die 13,1 bezahlten.
Quelle: IAB – Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (2025)
bis 30.000 €
Bußgeld bei Verstoß gegen Aufzeichnungs- und Pausenpflicht (§ 22 Abs. 2 ArbZG).
Quelle: ArbZG, gesetze-im-internet.de (BMJ) (2026)

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Kopf ausfüllen

    Name/Mitarbeiter/in, Monat und Jahr sowie die vertraglichen Soll-Stunden eintragen. Diese Angaben steuern Saldo und Warnungen.

  2. 02

    Zeiten erfassen

    Pro Arbeitstag Datum, Beginn, Ende und Pause (in Minuten) eingeben. Die Spalte „Std.“ berechnet die Ist-Stunden automatisch.

  3. 03

    Saldo & Warnungen prüfen

    Das Tool summiert die Ist-Stunden, zeigt den Soll/Ist-Saldo und markiert Verstöße gegen § 3 (über 10 Std.) und § 4 ArbZG (fehlende Pause).

  4. 04

    Herunterladen & archivieren

    Als Excel oder PDF speichern. Nach § 16 Abs. 2 ArbZG sind die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Vorschau der kostenlosen Excel-Arbeitszeiterfassung mit Spalten Datum, Beginn, Ende, Pause und automatisch berechneten Ist-Stunden sowie Soll/Ist-Saldo
Vorschau der kostenlosen Excel-Arbeitszeiterfassung mit Spalten Datum, Beginn, Ende, Pause und automatisch berechneten Ist-Stunden sowie Soll/Ist-Saldo

Häufige Fragen

Ist die Arbeitszeiterfassung in Deutschland Pflicht?

Ja. Durch das BAG-Urteil vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) gilt die Pflicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit bereits jetzt – Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, nicht nur Überstunden.

Reicht eine Excel-Vorlage zur gesetzeskonformen Zeiterfassung aus?

Aktuell ja – eine Formvorschrift „elektronisch“ besteht noch nicht. Der Referentenentwurf zum ArbZG sieht künftig eine elektronische Pflicht mit Übergangsfristen je nach Betriebsgröße vor.

Was muss in die Arbeitszeiterfassung?

Mindestens Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit inklusive Pausen – pro Arbeitstag und pro beschäftigter Person.

Wie viel Pause schreibt das Gesetz vor?

Nach § 4 ArbZG mindestens 30 Minuten ab mehr als 6 Stunden Arbeit und 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden; die Pause ist in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten teilbar.

Wie lange müssen Zeitnachweise aufbewahrt werden?

Nach § 16 Abs. 2 ArbZG mindestens zwei Jahre.