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Finanzen & Buchhaltung

EÜR-Vorlage kostenlos – Einnahmenüberschussrechnung für Excel & PDF

Kostenlose Vorlage für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) als Excel und PDF – alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben eintragen, Gewinn oder Verlust automatisch berechnen lassen und als Grundlage für die Anlage EÜR nutzen.

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EÜR-Vorlage kostenlos – das Wichtigste in Kürze

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) – oft auch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genannt – ist die einfachste Form der Gewinnermittlung. Nach § 4 Abs. 3 EStG ist der Gewinn schlicht der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben: Gewinn = Einnahmen − Ausgaben. Eine doppelte Buchführung, Inventar oder Bilanz sind nicht nötig. Diese EÜR-Vorlage bildet genau diese Rechnung ab und dient als Grundlage für die amtliche Anlage EÜR zur Steuererklärung.

Die EÜR nutzen dürfen alle, die nicht buchführungspflichtig sind: Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Anwälte, Journalisten, IT-Dienstleister, Designer u. a.) unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes, sowie Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer, solange sie die Grenzen des § 141 AO nicht überschreiten. Zur Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG) verpflichtet ist ein Gewerbebetrieb erst ab mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn im Jahr (Werte seit dem Wachstumschancengesetz 2024). Wer darunter bleibt, spart sich mit der EÜR den erheblichen Aufwand der doppelten Buchführung.

Herzstück der EÜR ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG): Eine Einnahme zählt in dem Jahr, in dem das Geld tatsächlich zufließt, eine Ausgabe in dem Jahr, in dem sie tatsächlich abfließt – nicht das Rechnungs-, sondern das Zahlungsdatum entscheidet. Ausnahme sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (z. B. Miete, Beiträge) rund um den Jahreswechsel: Fließen sie innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem 31.12. zu bzw. ab, gehören sie in das Jahr, zu dem sie wirtschaftlich zählen. Anschaffungen für das Anlagevermögen werden nicht sofort voll abgezogen, sondern über die Nutzungsdauer abgeschrieben (AfA); geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto dürfen sofort abgesetzt werden.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG – seit 2025 gilt: Vorjahresumsatz höchstens 25.000 €, laufendes Jahr höchstens 100.000 € – weisen keine Umsatzsteuer aus und ziehen keine Vorsteuer. In ihrer EÜR tragen sie deshalb die Bruttobeträge ein: Der Rechnungsbetrag zählt in voller Höhe als Betriebseinnahme, und die im Einkauf gezahlte Umsatzsteuer ist Teil der Betriebsausgabe. Wer dagegen zur Umsatzsteuer optiert, erfasst Einnahmen und Ausgaben netto und behandelt Umsatz- und Vorsteuer als durchlaufende Posten. Seit dem Besteuerungszeitraum 2024 müssen Kleinunternehmer zudem in der Regel keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr abgeben.

Typische Betriebseinnahmen sind Honorare, Waren- und Dienstleistungserlöse, vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Zuschüsse; typische Betriebsausgaben sind Wareneinkauf, Büro- und Materialkosten, Miete, Telefon/Internet, Fahrt- und Reisekosten, Versicherungen, Beiträge, Fortbildung und Abschreibungen. Halten Sie zu jeder Buchung einen Beleg mit fortlaufender Nummer bereit – „keine Buchung ohne Beleg“. Die fertige Rechnung übertragen Sie in die Anlage EÜR, die seit Jahren elektronisch und authentifiziert über ELSTER (§ 60 Abs. 4 EStDV) ans Finanzamt zu übermitteln ist; eine Abgabe in Papierform ist nur noch im Härtefall auf Antrag möglich. Diese Vorlage gibt es als Excel-Datei zum Weiterrechnen und als PDF zum Ausdrucken.

Zahlen & Fakten · Finanzen & Buchhaltung

3,68 Mio.
umsatzsteuerpflichtige Unternehmen (50,9 %) hatten einen Jahresumsatz von höchstens 22.000 € – die klassische EÜR- und Kleinunternehmer-Größe.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) (2021)
1,47 Mio.
selbstständige Freiberufler in Deutschland – sie dürfen ihren Gewinn unabhängig vom Umsatz per EÜR ermitteln.
Quelle: Bundesverband der Freien Berufe (BFB) (2023)
3,6 %
aller Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren waren solo-selbstständig – ohne Angestellte, typischerweise mit EÜR.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024)

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Kopfdaten eintragen

    Name bzw. Firma, das Wirtschaftsjahr (z. B. 2026) und Ihre Steuernummer erfassen. Kleinunternehmer rechnen mit Bruttobeträgen, umsatzsteuerpflichtige Betriebe mit Nettobeträgen.

  2. 02

    Betriebseinnahmen und -ausgaben buchen

    Für jeden Geschäftsvorfall Datum, fortlaufende Beleg-Nr., Kategorie (z. B. Honorar, Wareneinkauf, Miete, Kfz) und eine kurze Beschreibung eintragen – den Betrag je nach Fall in die Spalte Einnahme oder Ausgabe. Maßgeblich ist das Zahlungsdatum (Zufluss-Abfluss-Prinzip).

  3. 03

    Gewinn ermitteln

    Die Vorlage summiert alle Einnahmen und Ausgaben und bildet den Überschuss: Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Ein negatives Ergebnis ist ein Verlust.

  4. 04

    In die Anlage EÜR übertragen & aufbewahren

    Die Summen in die amtliche Anlage EÜR eintragen und elektronisch über ELSTER ans Finanzamt senden. Belege und die EÜR anschließend geordnet archivieren (Buchungsbelege 8 Jahre, § 147 AO).

Kostenlose EÜR-Vorlage für Excel und PDF mit Spalten für Datum, Beleg-Nr., Kategorie, Einnahme und Ausgabe sowie automatischem Gewinn
Kostenlose EÜR-Vorlage für Excel und PDF mit Spalten für Datum, Beleg-Nr., Kategorie, Einnahme und Ausgabe sowie automatischem Gewinn

Häufige Fragen

Wer darf eine Einnahmenüberschussrechnung machen?

Alle nicht buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen: Freiberufler (§ 18 EStG) immer, unabhängig vom Umsatz, sowie Kleingewerbe und Kleinunternehmer. Zur Bilanz verpflichtet ist ein Gewerbebetrieb erst bei mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn pro Jahr (§ 141 AO).

Wie wird der Gewinn bei der EÜR berechnet?

Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG): Einnahmen und Ausgaben zählen in dem Jahr, in dem das Geld tatsächlich zu- oder abfließt.

Müssen Kleinunternehmer Brutto- oder Nettobeträge eintragen?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und tragen daher Bruttobeträge ein – der volle Rechnungsbetrag ist Betriebseinnahme, gezahlte Vorsteuer gehört zur Betriebsausgabe. Umsatzsteuerpflichtige rechnen dagegen netto.

Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?

Die EÜR ist eine einfache Geldflussrechnung ohne doppelte Buchführung; der Gewinn ergibt sich aus Zu- und Abflüssen. Die Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich, § 4 Abs. 1/§ 5 EStG) erfasst dagegen periodengerecht auch Forderungen, Verbindlichkeiten und Bestände und verlangt doppelte Buchführung, Inventar und Jahresabschluss.

Muss ich die Anlage EÜR abgeben und wie?

Ja. Wer seinen Gewinn per EÜR ermittelt, gibt die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung ab – seit Jahren verpflichtend elektronisch und authentifiziert über ELSTER (§ 60 Abs. 4 EStDV). Papierform ist nur im Härtefall auf Antrag zulässig.

Wie lange muss ich Belege zur EÜR aufbewahren?

Buchungsbelege sind seit dem 1.1.2025 acht Jahre aufzubewahren (§ 147 AO, zuvor zehn Jahre). Für weitere steuerlich relevante Unterlagen können längere Fristen gelten. Bewahren Sie alle Belege geordnet und nachvollziehbar auf.