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Recht & Verträge

Kostenlose Kündigung Mietvertrag – Vorlage zum Ausfüllen

Fülle deine Kündigung für die Mietwohnung in wenigen Minuten aus – kostenlos, rechtssicher formuliert und sofort als PDF zum Ausdrucken. Wichtig: Die Kündigung muss unterschrieben und im Original beim Vermieter ankommen.

Zuletzt geprüft: · ca. 1.900 Suchanfragen/Monat

Kündigung Mietvertrag – das Wichtigste in Kürze

Als Mieter kannst du deinen unbefristeten Mietvertrag jederzeit ordentlich kündigen – und zwar ohne Angabe von Gründen. Entscheidend sind vor allem zwei Dinge: die richtige Kündigungsfrist und die Schriftform.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt immer drei Monate – egal, wie lange du schon in der Wohnung wohnst (§ 573c BGB). Damit die Frist zu laufen beginnt, muss die Kündigung dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen; das Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats. Nur die Frist des Vermieters verlängert sich nach 5 und 8 Jahren – deine nicht.

Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 BGB). E-Mail, WhatsApp, SMS, Fax oder ein einfaches PDF sind unwirksam. Fülle die Vorlage also online aus, drucke sie aus, unterschreibe sie von Hand – und lass am besten alle im Vertrag genannten Mieter unterschreiben.

Beim Versand zählt der Zugang beim Vermieter, nicht der Poststempel. Verschicke die Kündigung deshalb am besten per Einwurf-Einschreiben oder durch einen Boten, der den Inhalt kennt und den Einwurf bezeugen kann. Plane etwas Puffer ein und sorge dafür, dass der Brief möglichst zum Monatsanfang ankommt.

Zahlen & Fakten · Recht & Verträge

52,8 %
der Menschen in Deutschland leben zur Miete – EU-weit der höchste Anteil.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025)
58 %
aller Haushalte wohnen zur Miete – rund 22,8 Millionen Haushalte.
Quelle: Destatis, Wohnsituation privater Haushalte (2022)
182.826
mietrechtliche Verfahren wurden vor Amts- und Landgerichten geführt.
Quelle: Deutscher Mieterbund (Prozess-Statistik, Quelle Destatis) (2023)

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Daten eingeben

    Trage Namen und Anschrift aller Mieter sowie des Vermieters bzw. der Hausverwaltung ein.

  2. 02

    Wohnung & Termin

    Gib die Anschrift der Wohnung an und – falls bekannt – den gewünschten Kündigungstermin. Sonst kündigst du „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.

  3. 03

    PDF herunterladen

    Lade die fertige Kündigung als PDF herunter oder drucke die leere Vorlage zum handschriftlichen Ausfüllen.

  4. 04

    Unterschreiben & versenden

    Alle Mieter unterschreiben von Hand. Versende das Original per Einwurf-Einschreiben oder Boten.

Kündigung Mietvertrag Vorlage zum kostenlosen Ausfüllen und Ausdrucken als PDF – Musterbrief nach § 573c BGB
Kündigung Mietvertrag Vorlage zum kostenlosen Ausfüllen und Ausdrucken als PDF – Musterbrief nach § 573c BGB

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?

Drei Monate – unabhängig von der Mietdauer. Die Kündigung muss dem Vermieter bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats zugehen; das Mietverhältnis endet zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c BGB).

Kann ich meinen Mietvertrag per E-Mail oder WhatsApp kündigen?

Nein. Die Kündigung braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 BGB). E-Mail, WhatsApp, SMS, Fax und PDF sind unwirksam – der unterschriebene Brief muss im Original zugehen.

Müssen alle Mieter unterschreiben?

Ja. Alle im Mietvertrag genannten Mieter müssen unterschreiben, und die Kündigung muss an alle Vermieter gerichtet sein. Fehlt eine Unterschrift, kann die Kündigung unwirksam sein.

Muss ich die Kündigung begründen?

Nein. Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter braucht keinen Grund. Nur bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung (§ 543/§ 569 BGB) muss der wichtige Grund im Schreiben genannt werden.

Wie weise ich den Zugang der Kündigung nach?

Am sichersten per Einwurf-Einschreiben oder durch einen Boten, der den Inhalt kennt und den Einwurf bezeugen kann. Entscheidend ist der Zugang beim Vermieter, nicht der Poststempel.