Schweigepflichtentbindung Vorlage – das Wichtigste in Kürze
Ärztinnen und Ärzte, Anwälte, Psychotherapeuten, Sozialarbeiter und viele weitere Berufe unterliegen der Schweigepflicht: Wer ein anvertrautes fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, macht sich nach § 203 StGB strafbar. Mit einer Schweigepflichtentbindung (Entbindung von der Schweigepflicht) erklärst du als betroffene Person deine Einwilligung, dass eine bestimmte Stelle festgelegte Informationen an einen festgelegten Empfänger weitergeben darf. Erst dadurch handelt der Geheimnisträger „befugt“.
Wichtig ist die Zweckbindung: Die Entbindung sollte immer konkret benennen, wer von der Schweigepflicht entbunden wird, gegenüber wem offenbart werden darf, welche Informationen betroffen sind und zu welchem Zweck. Eine Pauschal-Entbindung „gegenüber jedermann“ ist zu weit und angreifbar. Die freigegebenen Daten dürfen ausschließlich für den genannten Zweck verwendet werden – etwa zur Prüfung eines Leistungsantrags oder zur Weiterbehandlung.
Weil es meist um Gesundheitsdaten geht, ist neben § 203 StGB auch die DSGVO betroffen: Die Erklärung wirkt zugleich als ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Sie muss freiwillig und informiert erfolgen. Häufige Anlässe sind Versicherungen (Berufsunfähigkeit, Lebens- oder Krankenversicherung), Behörden und Gerichte, der Austausch zwischen behandelnden Ärzten, Schule und Jugendhilfe oder Auskünfte an Angehörige.
Die Entbindung ist grundsätzlich formfrei, aus Beweisgründen und wegen der DSGVO-Nachweispflicht aber in Schriftform mit Unterschrift dringend zu empfehlen. Du kannst deine Erklärung jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen – das folgt aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bereits erfolgte Offenbarungen bleiben davon unberührt.