Berliner Testament Vorlage – das Wichtigste in Kürze
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, das nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gemeinsam errichten können (§ 2265 BGB). Die klassische Variante ist die Einheitslösung (§ 2269 BGB): Die Partner setzen sich zunächst gegenseitig zu Alleinerben ein, und erst nach dem Tod des Letztversterbenden geht das gesamte Vermögen an die Schlusserben – meist die gemeinsamen Kinder. So ist der überlebende Ehegatte finanziell abgesichert.
Der wichtigste Punkt zuerst: Ein privatschriftliches Testament ist nur wirksam, wenn es eigenhändig – also komplett von Hand – geschrieben und unterschrieben wird (§ 2247 BGB). Ein am Computer geschriebenes, ausgedrucktes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam, ebenso ein Formular, in das du nur die Lücken einträgst. Diese Vorlage liefert dir deshalb einen Mustertext, den ihr Wort für Wort mit der Hand abschreiben müsst. Angaben zu Ort und Datum sind zwar keine Wirksamkeitsvoraussetzung, aber dringend zu empfehlen.
Für das gemeinschaftliche Testament gibt es eine Erleichterung (§ 2267 BGB): Es genügt, dass ein Ehegatte den gesamten Text handschriftlich verfasst und unterschreibt und der andere Ehegatte eigenhändig mitunterzeichnet. Der mitunterzeichnende Partner soll dabei angeben, wann (Tag, Monat, Jahr) und wo er unterschrieben hat – üblich ist ein handschriftlicher Zusatz wie „Dies ist auch mein letzter Wille“ nebst Ort, Datum und Unterschrift.
Beachte die Bindungswirkung: Wechselbezügliche Verfügungen (etwa die Einsetzung der Kinder als Schlusserben) sind nach dem Tod des Erstversterbenden für den Überlebenden grundsätzlich bindend und lassen sich zu Lebzeiten beider nur gemeinsam bzw. notariell widerrufen (§ 2271 BGB). Kinder und Eltern können zudem nie vollständig enterbt werden – ihnen bleibt der Pflichtteil (§ 2303 BGB), den enterbte Kinder oft schon nach dem ersten Todesfall fordern können; dagegen hilft eine Pflichtteilsstrafklausel. Weitere Nachteile: Die Erbschaftsteuer-Freibeträge der Kinder gegenüber dem zuerst verstorbenen Elternteil (400.000 € je Kind) bleiben ungenutzt. Bei Immobilien, Unternehmen, Patchwork- oder Auslandsfällen und größeren Vermögen ist ein notarielles Testament mit amtlicher Verwahrung und Eintrag ins Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer die sicherere Wahl.