Zum Inhalt springen
Vorlagenplatz
Recht & Verträge

Berliner Testament Vorlage – kostenloser Mustertext zum Abschreiben

Erstelle den Mustertext für dein Berliner Testament und passe ihn an. Ganz wichtig: Ein privates Testament ist nur gültig, wenn es komplett von Hand geschrieben und unterschrieben ist (§ 2247 BGB). Diese Vorlage ist eine Abschreib-Hilfe – der fertige Text muss von einem Ehepartner vollständig handschriftlich abgeschrieben werden, ein ausgedrucktes und nur ausgefülltes Formular ist rechtlich unwirksam.

Zuletzt geprüft: · ca. 9.900 Suchanfragen/Monat

Berliner Testament Vorlage – das Wichtigste in Kürze

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, das nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gemeinsam errichten können (§ 2265 BGB). Die klassische Variante ist die Einheitslösung (§ 2269 BGB): Die Partner setzen sich zunächst gegenseitig zu Alleinerben ein, und erst nach dem Tod des Letztversterbenden geht das gesamte Vermögen an die Schlusserben – meist die gemeinsamen Kinder. So ist der überlebende Ehegatte finanziell abgesichert.

Der wichtigste Punkt zuerst: Ein privatschriftliches Testament ist nur wirksam, wenn es eigenhändig – also komplett von Hand – geschrieben und unterschrieben wird (§ 2247 BGB). Ein am Computer geschriebenes, ausgedrucktes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam, ebenso ein Formular, in das du nur die Lücken einträgst. Diese Vorlage liefert dir deshalb einen Mustertext, den ihr Wort für Wort mit der Hand abschreiben müsst. Angaben zu Ort und Datum sind zwar keine Wirksamkeitsvoraussetzung, aber dringend zu empfehlen.

Für das gemeinschaftliche Testament gibt es eine Erleichterung (§ 2267 BGB): Es genügt, dass ein Ehegatte den gesamten Text handschriftlich verfasst und unterschreibt und der andere Ehegatte eigenhändig mitunterzeichnet. Der mitunterzeichnende Partner soll dabei angeben, wann (Tag, Monat, Jahr) und wo er unterschrieben hat – üblich ist ein handschriftlicher Zusatz wie „Dies ist auch mein letzter Wille“ nebst Ort, Datum und Unterschrift.

Beachte die Bindungswirkung: Wechselbezügliche Verfügungen (etwa die Einsetzung der Kinder als Schlusserben) sind nach dem Tod des Erstversterbenden für den Überlebenden grundsätzlich bindend und lassen sich zu Lebzeiten beider nur gemeinsam bzw. notariell widerrufen (§ 2271 BGB). Kinder und Eltern können zudem nie vollständig enterbt werden – ihnen bleibt der Pflichtteil (§ 2303 BGB), den enterbte Kinder oft schon nach dem ersten Todesfall fordern können; dagegen hilft eine Pflichtteilsstrafklausel. Weitere Nachteile: Die Erbschaftsteuer-Freibeträge der Kinder gegenüber dem zuerst verstorbenen Elternteil (400.000 € je Kind) bleiben ungenutzt. Bei Immobilien, Unternehmen, Patchwork- oder Auslandsfällen und größeren Vermögen ist ein notarielles Testament mit amtlicher Verwahrung und Eintrag ins Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer die sicherere Wahl.

Zahlen & Fakten · Recht & Verträge

35 %
der potenziellen Erblasser in Deutschland haben ein Testament verfasst (2018: 39 %).
Quelle: Deutsche-Bank-Studie „Erben und Vererben“ (Institut für Demoskopie Allensbach) (2024)
über 22 Mio.
erbfolgerelevante Urkunden sind im Zentralen Testamentsregister registriert.
Quelle: Bundesnotarkammer, Zentrales Testamentsregister (2022)
≈ 1 Mio.
Sterbefälle pro Jahr werden über das Zentrale Testamentsregister beauskunftet.
Quelle: Bundesnotarkammer, Zentrales Testamentsregister (2022)

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Angaben eintragen

    Namen und Geburtsdaten beider Ehepartner, die gewünschten Schlusserben sowie – optional – besondere Verfügungen (z. B. Vermächtnisse oder eine Pflichtteilsstrafklausel) eingeben.

  2. 02

    Mustertext prüfen & anpassen

    Lies den erzeugten Text in der Vorschau sorgfältig durch. Formuliere die Schlusserben eindeutig und ergänze bei Bedarf eigene Klauseln.

  3. 03

    Komplett von Hand abschreiben

    Ein Ehepartner schreibt den gesamten Text eigenhändig ab (§ 2247 BGB – Ausdrucken und Ausfüllen genügt NICHT), setzt darunter Ort und Datum und unterschreibt handschriftlich.

  4. 04

    Zweiter Ehepartner unterschreibt

    Der zweite Ehepartner fügt darunter von Hand hinzu: „Dies ist auch mein letzter Wille“, dazu Ort, Datum und die eigene Unterschrift (§ 2267 BGB). Bewahrt das Testament sicher auf oder gebt es beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung.

Berliner Testament Vorlage – kostenloser Mustertext zum handschriftlichen Abschreiben nach § 2247 & § 2267 BGB
Berliner Testament Vorlage – kostenloser Mustertext zum handschriftlichen Abschreiben nach § 2247 & § 2267 BGB

Häufige Fragen

Ist ein am Computer geschriebenes oder ausgedrucktes Berliner Testament gültig?

Nein. Ein privatschriftliches Testament muss eigenhändig, also vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Ein ausgedrucktes Formular, in das du nur die Lücken einträgst, ist unwirksam. Diese Vorlage ist ein Mustertext, den ihr komplett mit der Hand abschreiben müsst.

Wie unterschreiben beide Ehepartner richtig?

Ein Ehepartner schreibt den ganzen Text von Hand und unterschreibt. Der andere unterzeichnet eigenhändig mit und soll dabei Ort und Datum angeben (§ 2267 BGB) – üblich ist der Zusatz „Dies ist auch mein letzter Wille“ nebst Ort, Datum und Unterschrift.

Können unsere Kinder trotz Berliner Testament etwas verlangen?

Ja. Enterbte Kinder haben Anspruch auf ihren Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und können ihn oft schon nach dem ersten Todesfall geltend machen. Eine Pflichtteilsstrafklausel kann das erschweren, aber nicht ausschließen.

Können wir das Berliner Testament später ändern?

Zu Lebzeiten könnt ihr es gemeinsam jederzeit ändern; ein einseitiger Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen ist nur durch notariell beurkundete Erklärung gegenüber dem anderen Ehegatten möglich. Nach dem Tod des Erstversterbenden ist der überlebende Ehegatte grundsätzlich gebunden (§ 2271 BGB).

Welche Nachteile hat das Berliner Testament?

Die Bindungswirkung schränkt den Überlebenden ein, enterbte Kinder können den Pflichtteil fordern und die Erbschaftsteuer-Freibeträge der Kinder (400.000 € je Kind) gegenüber dem zuerst verstorbenen Elternteil verfallen. Bei Immobilien, Unternehmen, Patchwork- oder Auslandsfällen solltest du einen Notar oder Fachanwalt hinzuziehen.