Sorgerechtsverfügung Vorlage – das Wichtigste in Kürze
Mit einer Sorgerechtsverfügung legen sorgeberechtigte Eltern fest, wer die elterliche Sorge übernehmen soll, falls sie versterben oder ihre Sorge wegfällt. Rechtlich ist sie die Benennung eines Vormunds durch die Eltern nach § 1782 BGB. Ohne eine solche Verfügung entscheidet allein das Familiengericht, wer Vormund wird – möglicherweise eine Person, die nicht deinem Wunsch entspricht. Mit der Benennung ist das Gericht dagegen gebunden und darf nur zum Wohl des Kindes davon abweichen.
Besonders wichtig ist die Sorgerechtsverfügung für Alleinerziehende: Verstirbt der allein sorgeberechtigte Elternteil, fällt die Sorge nicht automatisch dem anderen Elternteil zu, wenn dieser kein Sorgerecht hat. Auch dann prüft das Familiengericht die Übertragung – die Benennung eines Vormunds gibt deinem Wunsch besonderes Gewicht. Du kannst eine Wunschperson benennen, einen Ersatzvormund vorsehen und eine bestimmte Person auch ausdrücklich ausschließen (§ 1782 Abs. 1 BGB).
Die Sorgerechtsverfügung ist eine letztwillige Verfügung – es gelten dieselben strengen Formvorschriften wie beim Testament. Sie ist nur wirksam, wenn sie entweder vollständig eigenhändig handschriftlich geschrieben, mit Ort und Datum versehen und mit vollem Namen unterschrieben wird (§ 2247 BGB), oder notariell beurkundet wird. Ein bloß am Computer getipptes und unterschriebenes Dokument ist unwirksam. Diese Online-Vorlage dient daher als Muster und Formulierungshilfe, die du anschließend handschriftlich abschreibst oder zum Notar mitnimmst.
Haben beide Elternteile das Sorgerecht, treffen sie die Verfügung am besten gemeinsam. Bei sich widersprechenden Verfügungen gilt die des zuletzt verstorbenen Elternteils (§ 1782 Abs. 2 BGB). Bewahre das Original sicher und auffindbar auf – ideal ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht (Amtsgericht) oder die Hinterlegung bei einer Vertrauensperson, die im Ernstfall Bescheid weiß.