Kaufvertrag Vorlage kostenlos – das Wichtigste in Kürze
Ein Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer, dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und ihm das Eigentum zu verschaffen; der Käufer ist im Gegenzug zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Sache verpflichtet (§ 433 BGB). Ein Kaufvertrag ist grundsätzlich formfrei und sogar mündlich wirksam – aus Beweisgründen und für die Abmeldung bzw. Ummeldung eines Fahrzeugs sollte er aber immer schriftlich geschlossen werden. Diese Vorlage deckt den klassischen privaten Kaufvertrag ab und ist speziell auf den Auto-Kaufvertrag (KFZ-Kaufvertrag) zwischen Privatpersonen zugeschnitten – die häufigste Form des Privatverkaufs.
Beim Privatverkauf dürfen Verkäufer und Käufer die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) vollständig ausschließen. Übliche Formulierungen sind „gekauft wie gesehen“ oder „unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung“. Wichtig: „Gekauft wie gesehen“ allein befreit den Verkäufer nur von der Haftung für Mängel, die bei einer Besichtigung ohne Weiteres erkennbar waren – nicht von versteckten Mängeln. Deshalb enthält diese Vorlage zusätzlich den ausdrücklichen, umfassenden Ausschluss der Sachmängelhaftung, der zwischen Privatleuten rechtlich zulässig ist.
Der Gewährleistungsausschluss hat aber Grenzen: Er greift nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie bzw. eine zugesicherte Eigenschaft übernommen hat (§ 444 BGB). Sichert der Verkäufer z. B. „unfallfrei“ oder eine bestimmte Laufleistung zu, haftet er trotz Ausschluss, wenn die Angabe falsch ist – das ist eine vereinbarte Beschaffenheit (§ 434 BGB). Ebenfalls unwirksam ist ein Ausschluss beim Verbrauchsgüterkauf: Verkauft ein Unternehmer (Händler) an einen Verbraucher, kann er die Gewährleistung vor Mitteilung eines Mangels nicht ausschließen (§ 476 BGB) – diese Vorlage ist deshalb nur für den Verkauf von privat an privat gedacht.
Ein guter Auto-Kaufvertrag listet alle wichtigen Fahrzeugdaten auf: Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), amtliches Kennzeichen, Kilometerstand (Tachostand), Gültigkeit der Hauptuntersuchung (HU/TÜV), Anzahl der Vorbesitzer laut Zulassungsbescheinigung Teil II, mitverkauftes Zubehör sowie sämtliche bekannten Unfall- und Vorschäden. Je genauer der Zustand beschrieben ist, desto sicherer sind beide Seiten – denn was der Verkäufer offengelegt hat, kann der Käufer später nicht mehr als versteckten Mangel geltend machen.
Mit der Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über (§ 446 BGB); übergeben werden zugleich Zulassungsbescheinigung Teil I und II, alle Schlüssel und der HU-Bericht. Der Käufer sollte das Fahrzeug unverzüglich ummelden, der Verkäufer den Verkauf seiner Zulassungsstelle und Kfz-Versicherung melden. Fülle die Vorlage einfach online aus, lade sie als PDF herunter und lasst beide Exemplare unterschreiben – kostenlos und ohne Anmeldung.