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Finanzen & Buchhaltung

Kostenlose Quittung-Vorlage – online ausfüllen als PDF & Word

Erstelle deine Quittung in wenigen Minuten – kostenlos ausfüllen, als PDF oder Word herunterladen und ausdrucken. Die Quittung bestätigt den Empfang einer Zahlung; das unterschriebene Original erhält, wer gezahlt hat.

Zuletzt geprüft: · ca. 8.100 Suchanfragen/Monat

Quittung-Vorlage – das Wichtigste in Kürze

Eine Quittung ist die schriftliche Empfangsbestätigung über eine erhaltene Zahlung – meist eine Barzahlung. Wer zahlt, hat gegen den Empfänger einen gesetzlichen Anspruch darauf: Nach § 368 BGB muss der Empfänger auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis erteilen. Für den Zahlenden ist die Quittung damit der Beweis, dass die Schuld beglichen ist.

Eine Quittung ist nicht dasselbe wie eine Rechnung oder ein Kassenbon: Die Rechnung *fordert* eine Zahlung, der Kassenbon wird automatisch vom elektronischen Kassensystem erzeugt – die Quittung *bestätigt* den Empfang. Zu den üblichen Pflichtangaben gehören Name und Anschrift des Ausstellers, das Ausstellungsdatum, der Betrag (in Ziffern und Worten), der Verwendungszweck und die Unterschrift des Ausstellers.

Damit der Empfänger die Zahlung steuerlich geltend machen kann, muss die enthaltene Umsatzsteuer ausgewiesen sein (§ 14 UStG). Bis zu einem Bruttobetrag von 250 € genügt dafür eine vereinfachte Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV): Aussteller, Datum, Art der Leistung, Bruttobetrag in einer Summe und der Steuersatz reichen dann für den Vorsteuerabzug. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und vermerken dies auf der Quittung.

Halte den Verwendungszweck genau fest: Bestehen mehrere offene Forderungen, bestimmt er, welche Schuld getilgt ist (Anrechnung nach § 366 BGB). Als Unternehmer bewahrst du Quittungen als Buchungsbelege auf – seit dem 1.1.2025 8 Jahre nach § 147 AO (GoBD). Privatpersonen trifft keine Aufbewahrungspflicht, sollten Belege bei größeren Zahlungen wie Kaution oder Privatverkauf aber trotzdem behalten.

Zahlen & Fakten · Finanzen & Buchhaltung

45 %
aller Zahlungen im Handel wurden bar abgewickelt – Barzahlungen, für die die Quittung der klassische Empfangsnachweis ist.
Quelle: Deutsche Bundesbank – Zahlungsverhalten in Deutschland (2025)
80 %
der Menschen in Deutschland halten es für wichtig, dass Bargeld auch künftig als Zahlungsmittel verfügbar bleibt.
Quelle: Deutsche Bundesbank – Zahlungsverhalten in Deutschland (2025)
7,2 Mio.
umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in Deutschland stellen Quittungen und Rechnungen als Belege aus.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Umsatzsteuerstatistik (2021)

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Aussteller & Nummer

    Name bzw. Firma und Anschrift des Empfängers (Aussteller) eintragen und – für Unternehmer wichtig – eine fortlaufende Quittungsnummer vergeben.

  2. 02

    Betrag & Umsatzsteuer

    Den erhaltenen Betrag in Ziffern und in Worten angeben und den enthaltenen Umsatzsteuersatz wählen (Kleinunternehmer: keine USt nach § 19 UStG).

  3. 03

    Details ergänzen

    Wer hat gezahlt, wofür (Verwendungszweck) und wie (bar, Überweisung oder Karte)? Das macht die Quittung eindeutig zuordenbar.

  4. 04

    Drucken & unterschreiben

    Quittung als PDF oder Word herunterladen, ausdrucken und unterschreiben. Das Original erhält die zahlende Person; eine Kopie behältst du für die eigenen Unterlagen.

Kostenlose Quittung-Vorlage zum Ausfüllen und Ausdrucken als PDF – Empfangsbestätigung über eine Zahlung mit Betrag, Verwendungszweck und Unterschrift
Kostenlose Quittung-Vorlage zum Ausfüllen und Ausdrucken als PDF – Empfangsbestätigung über eine Zahlung mit Betrag, Verwendungszweck und Unterschrift

Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf eine Quittung?

Ja. Wer eine Zahlung leistet, kann vom Empfänger eine schriftliche Empfangsbestätigung verlangen (§ 368 BGB). Der Empfänger muss die Quittung auf Verlangen ausstellen – bei berechtigtem Interesse auch in einer bestimmten Form.

Was muss auf einer Quittung stehen?

Name und Anschrift des Ausstellers, das Ausstellungsdatum, der erhaltene Betrag (sinnvollerweise in Ziffern und Worten), der Verwendungszweck sowie die Unterschrift des Ausstellers. Soll die Quittung dem Vorsteuerabzug dienen, kommen die Angaben nach § 33 UStDV bzw. § 14 UStG hinzu.

Was ist der Unterschied zwischen Quittung und Rechnung?

Die Rechnung fordert eine Zahlung und wird vor der Bezahlung ausgestellt; die Quittung bestätigt, dass der Betrag tatsächlich empfangen wurde. Ein Kassenbon ist ein maschinell erstellter Beleg des Kassensystems. Bis 250 € brutto kann eine Quittung zugleich als Kleinbetragsrechnung gelten (§ 33 UStDV).

Muss die Umsatzsteuer auf der Quittung ausgewiesen sein?

Für den Vorsteuerabzug des Empfängers ja – der Steuersatz muss genannt sein (§ 14 UStG, bei Kleinbeträgen § 33 UStDV). Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und vermerken das entsprechend auf der Quittung.

Wie lange muss ich eine Quittung aufbewahren?

Unternehmer bewahren Quittungen als Buchungsbelege auf – seit dem 1.1.2025 acht Jahre (§ 147 AO, GoBD). Für Privatpersonen gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist; bei Kaution, Darlehen oder Privatverkauf ist Aufheben trotzdem ratsam.