Lieferschein – das Wichtigste in Kürze
Ein Lieferschein (auch Warenbegleitschein oder Packzettel) begleitet eine Warensendung und dokumentiert, welche Artikel in welcher Menge geliefert wurden. Der Empfänger prüft die Ware anhand des Lieferscheins auf Vollständigkeit und quittiert den Empfang – so entsteht ein Nachweis über die tatsächlich erfolgte Lieferung.
Anders als die Rechnung ist ein Lieferschein nicht gesetzlich vorgeschrieben – es gibt keine Pflicht, ihn auszustellen. In der Praxis ist er jedoch üblich und empfehlenswert, weil er Reklamationen, Fehlmengen und Streit über den Lieferumfang vermeidet und den Wareneingang belegt.
Wichtig ist die Abgrenzung zu ähnlichen Dokumenten: Die Auftragsbestätigung bestätigt vor der Lieferung, dass eine Bestellung angenommen wurde. Der Lieferschein begleitet die Ware und listet die Positionen – enthält aber keine Preise. Die Rechnung fordert schließlich die Zahlung und ist steuerlich Pflicht.
Ein Lieferschein zählt als Handelsbrief und ist deshalb nach § 257 HGB sechs Jahre aufzubewahren. Übliche Angaben sind Lieferant und Empfänger mit Lieferadresse, Lieferschein-Nummer, Datum und Bestellnummer sowie die einzelnen Positionen mit Menge, Einheit, Artikelbezeichnung und Artikel-Nr.