Untermietvertrag Vorlage kostenlos ausfüllen (PDF & Word) – das Wichtigste in Kürze
Bei einem Untermietvertrag überlässt der Hauptmieter (als Untervermieter) die Wohnung oder einen Teil davon einem Untermieter. Wichtig: Der Hauptmieter braucht dafür grundsätzlich die Erlaubnis seines Vermieters (§ 540 BGB). Ohne Zustimmung riskiert er eine Abmahnung oder sogar die Kündigung des Hauptmietvertrags.
Für die Untervermietung eines Teils der Wohnung – etwa eines Zimmers, weil die Miete geteilt werden soll oder man vorübergehend auszieht – hat der Mieter bei berechtigtem Interesse einen Anspruch auf die Erlaubnis (§ 553 BGB). Der Vermieter darf sie nur aus wichtigem Grund in der Person des Dritten verweigern. Für die Überlassung der gesamten Wohnung besteht dieser Anspruch nicht – hier entscheidet der Vermieter frei.
Der Untermietvertrag ist ein eigenständiger Mietvertrag zwischen Haupt- und Untermieter und grundsätzlich formfrei; aus Beweisgründen sollte er aber immer schriftlich geschlossen werden. Er kann befristet oder unbefristet sein. Wichtig: Das Untermietverhältnis endet spätestens mit dem Ende des Hauptmietverhältnisses – der Untermieter erwirbt keine Rechte gegenüber dem Hauptvermieter.
Auch beim Untermietvertrag gilt: Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Bei einem möblierten Zimmer innerhalb der vom Hauptmieter selbst bewohnten Wohnung gelten einige Schutzvorschriften nur eingeschränkt (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB) – etwa bei der Kündigungsfrist. Erstellt am besten ein Übergabeprotokoll und haltet den Umfang der Mitbenutzung (Küche, Bad) klar fest.