Mieterselbstauskunft – das Wichtigste in Kürze
Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, mit dem du dich als Wohnungsbewerber bei einem Vermieter oder einer Hausverwaltung vorstellst und Angaben zu deiner Person, deinem Beruf und deinen finanziellen Verhältnissen machst. Sie ist freiwillig – rechtlich bewegt sie sich im vorvertraglichen Schuldverhältnis nach § 311 Abs. 2 i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB, das beide Seiten zu Rücksicht und Wahrheit verpflichtet. Auf einem angespannten Wohnungsmarkt entscheidet die Selbstauskunft in der Praxis oft darüber, ob du überhaupt in die engere Wahl kommst.
Zulässig sind nur Fragen, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat: Beruf, Arbeitgeber und Höhe des Einkommens, die Zahl der einziehenden Personen, Mietrückstände beim bisherigen Vermieter sowie – für die letzten Jahre – eine laufende Räumungsklage, ein Insolvenzverfahren oder eine abgegebene eidesstattliche Versicherung. Diese Angaben darf der Vermieter erfragen und auf ihre Richtigkeit vertrauen.
Unzulässig sind dagegen Fragen, die in deine Privatsphäre eingreifen: Familienplanung oder Schwangerschaft, Heiratsabsichten, Religion, Parteizugehörigkeit, ethnische Herkunft, Gewerkschafts- oder Vereinsmitgliedschaft und in aller Regel auch Vorstrafen. Auf solche Fragen hast du ein „Recht zur Lüge“: Eine bewusst falsche Antwort ist rechtlich unverwertbar und kann später weder eine Kündigung noch eine Anfechtung des Mietvertrags begründen (Schutz u. a. durch das AGG und das allgemeine Persönlichkeitsrecht).
Umgekehrt gilt: Beantwortest du eine zulässige Frage bewusst falsch – etwa zum Einkommen –, kann der Vermieter den Mietvertrag später anfechten (§ 123 BGB) oder kündigen. Achte außerdem auf den Datenschutz: Nach dem Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) darf nur das Nötigste erhoben werden. Ausweiskopie, Gehaltsnachweise oder eine SCHUFA-Auskunft musst du erst bei ernsthaftem Interesse vorlegen, nicht schon bei der Besichtigung; kommt kein Mietvertrag zustande, sind die Daten zu löschen.