Wohnflächenberechnung – das Wichtigste in Kürze
Die Wohnfläche ist die Grundlage für Miethöhe, Nebenkostenabrechnung und Kaufpreis – doch sie wird oft falsch berechnet. Maßgeblich ist im frei finanzierten Wohnraum meist die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die seit 2004 die frühere II. Berechnungsverordnung ersetzt.
Entscheidend ist die lichte Höhe eines Raumes (§ 4 WoFlV): Flächen mit einer Höhe von mindestens 2 m zählen zu 100 %, Flächen von 1 m bis unter 2 m zu 50 % (typisch bei Dachschrägen), Flächen unter 1 m werden gar nicht angerechnet. Balkone, Loggien und Terrassen fließen in der Regel zu 25 %, höchstens zu 50 % ein (§ 4 Nr. 4 WoFlV).
Nicht zur Wohnfläche gehören laut § 2 Abs. 3 WoFlV Zubehörräume wie Keller, Waschküche, Dachboden, Trockenraum, Heizungsraum und Garage. Diese Räume darfst du in der Berechnung komplett weglassen.
Die korrekte Berechnung hat Gewicht: Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % von der im Mietvertrag angegebenen ab, liegt nach ständiger BGH-Rechtsprechung ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigen kann.