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Wohnen & Mieten

Wohnflächenberechnung – kostenlose Vorlage nach WoFlV

Mit der kostenlosen Vorlage berechnest du die Wohnfläche nachvollziehbar nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) – Raum für Raum, inklusive Dachschrägen und Balkonen.

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Wohnflächenberechnung – das Wichtigste in Kürze

Die Wohnfläche ist die Grundlage für Miethöhe, Nebenkostenabrechnung und Kaufpreis – doch sie wird oft falsch berechnet. Maßgeblich ist im frei finanzierten Wohnraum meist die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die seit 2004 die frühere II. Berechnungsverordnung ersetzt.

Entscheidend ist die lichte Höhe eines Raumes (§ 4 WoFlV): Flächen mit einer Höhe von mindestens 2 m zählen zu 100 %, Flächen von 1 m bis unter 2 m zu 50 % (typisch bei Dachschrägen), Flächen unter 1 m werden gar nicht angerechnet. Balkone, Loggien und Terrassen fließen in der Regel zu 25 %, höchstens zu 50 % ein (§ 4 Nr. 4 WoFlV).

Nicht zur Wohnfläche gehören laut § 2 Abs. 3 WoFlV Zubehörräume wie Keller, Waschküche, Dachboden, Trockenraum, Heizungsraum und Garage. Diese Räume darfst du in der Berechnung komplett weglassen.

Die korrekte Berechnung hat Gewicht: Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % von der im Mietvertrag angegebenen ab, liegt nach ständiger BGH-Rechtsprechung ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigen kann.

Zahlen & Fakten · Wohnen & Mieten

49,2 m²
durchschnittliche Wohnfläche pro Kopf in Deutschland (2024).
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025)
94,0 m²
durchschnittliche Größe einer Wohnung in Deutschland (2024).
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025)
> 10 %
Flächenabweichung, ab der laut BGH ein Mietmangel vorliegen kann.
Quelle: BGH, Urteil v. 24.03.2004 – VIII ZR 133/03 (2004)

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Räume messen

    Trage jeden Raum einzeln ein und miss die Grundfläche (Länge × Breite) in Quadratmetern.

  2. 02

    Anrechnung bestimmen

    Volle Höhe = 100 %, Dachschräge 1–2 m = 50 %, Balkon/Terrasse = 25 % (max. 50 %).

  3. 03

    Anrechenbare Fläche eintragen

    Trage in der Spalte „anrechenbare Fläche m²“ nur den zählenden Wert ein (z. B. 12 m² × 50 % = 6 m²).

  4. 04

    Summe prüfen

    Das Tool summiert die Spalte automatisch zur „Wohnfläche gesamt“ und liefert eine dokumentierte Aufstellung.

Ausgefüllte Wohnflächenberechnungs-Vorlage nach WoFlV mit Räumen, Anrechnung und Gesamt-Wohnfläche
Ausgefüllte Wohnflächenberechnungs-Vorlage nach WoFlV mit Räumen, Anrechnung und Gesamt-Wohnfläche

Häufige Fragen

Zählt der Balkon zur Wohnfläche?

Ja, nach § 4 Nr. 4 WoFlV in der Regel zu 25 %, bei hochwertiger Ausstattung bis maximal 50 %.

Wie werden Dachschrägen berechnet?

Flächen ab 2 m Höhe zu 100 %, zwischen 1 m und 2 m zu 50 %, unter 1 m Höhe gar nicht (§ 4 WoFlV).

Ist der Keller Wohnfläche?

Nein. Keller, Waschküche, Dachboden und Heizungsraum sind Zubehörräume und zählen nicht (§ 2 Abs. 3 WoFlV).

Gilt die WoFlV immer?

Für geförderten Wohnraum ist sie verbindlich; im frei finanzierten Bereich gilt sie, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Wann kann ich die Miete mindern?

Wenn die reale Fläche mehr als 10 % unter der vertraglich angegebenen liegt, kann nach BGH-Rechtsprechung ein Mangel vorliegen.