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Finanzen & Buchhaltung

Rechnung schreiben – kostenlose Vorlage (Kleinunternehmer & mit MwSt)

Mit der kostenlosen Rechnungsvorlage schreiben Sie in Minuten eine korrekte Rechnung – mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG. Positionen eintragen, die Netto-Summe automatisch bilden lassen und wahlweise mit 19 % bzw. 7 % Umsatzsteuer oder als Kleinunternehmer ohne MwSt ausgeben. Anschließend als PDF oder Excel herunterladen.

Zuletzt geprüft: · ca. 1.300 Suchanfragen/Monat

Rechnung schreiben – das Wichtigste in Kürze

Eine Rechnung fordert eine Zahlung für eine Lieferung oder Leistung und ist zugleich der zentrale Beleg für die Buchhaltung beider Seiten. Damit der Kunde die Vorsteuer ziehen kann und die Rechnung vor dem Finanzamt Bestand hat, muss sie die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten: (1) vollständiger Name und Anschrift von Rechnungssteller und Leistungsempfänger, (2) die Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, (3) das Ausstellungsdatum, (4) eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer, (5) Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der Leistung, (6) der Zeitpunkt der Lieferung/Leistung (Leistungsdatum), (7) das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Netto-Entgelt samt vereinbarter Minderungen sowie (8) der Steuersatz und der Steuerbetrag – oder bei Steuerbefreiung ein entsprechender Hinweis.

Bei der Regelbesteuerung weisen Sie die Umsatzsteuer offen aus: Der Regelsteuersatz beträgt 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG), der ermäßigte Satz 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) gilt z. B. für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen oder den Personennahverkehr. Gerechnet wird immer vom Netto: Umsatzsteuer = Netto × Steuersatz, der Rechnungsbetrag (brutto) = Netto + USt. Unsere Vorlage summiert alle Positionen automatisch zur Netto-Zwischensumme; die USt schlagen Sie darauf auf und nennen den Bruttobetrag. Bei gemischten Rechnungen ist das Entgelt je Steuersatz getrennt auszuweisen.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus. Seit dem 1.1.2025 sind ihre Umsätze eine echte Steuerbefreiung (kein bloßes „Nichterheben“ mehr); die Umsatzgrenzen wurden angehoben auf 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Auf der Rechnung ist zwingend ein Hinweis auf die Steuerbefreiung anzubringen – etwa „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ oder umgangssprachlich „steuerfreier Kleinunternehmer“. Wer trotz Kleinunternehmerstatus USt ausweist, schuldet sie nach § 14c UStG. Für Kleinunternehmer genügt zudem die vereinfachte Rechnung nach § 34a UStDV, bei der etwa die fortlaufende Rechnungsnummer und das Leistungsdatum entfallen dürfen.

Auch als Privatperson dürfen Sie eine Privatrechnung schreiben, etwa beim Verkauf gebrauchter Gegenstände – Umsatzsteuer fällt hier mangels Unternehmereigenschaft nicht an. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto reichen nach § 33 UStDV vereinfachte Angaben (Aussteller, Datum, Menge/Art, Bruttobetrag mit Steuersatz in einer Summe – ohne Empfängeranschrift und Rechnungsnummer). Ausgestellte und erhaltene Rechnungen müssen Sie 8 Jahre aufbewahren (§ 14b UStG; seit 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt).

Seit dem 1.1.2025 müssen inländische Unternehmen im B2B-Bereich strukturierte E-Rechnungen empfangen können (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD); die Pflicht zum Ausstellen wird gestaffelt eingeführt (ab 2027 für größere Umsätze, ab 2028 für alle). In der Übergangszeit sowie gegenüber Privatkunden (B2C) bleiben Papier- und PDF-Rechnungen zulässig. Diese Vorlage erstellen Sie bequem online und laden das Ergebnis als PDF oder Excel herunter – ideal, um eine saubere Rechnung ohne teure Software zu schreiben.

Zahlen & Fakten · Finanzen & Buchhaltung

3,1 Mio.
umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in Deutschland, die Rechnungen mit USt-Ausweis stellen.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Umsatzsteuerstatistik (2024)
19 %
allgemeiner Umsatzsteuersatz (ermäßigt 7 %) – der Betrag wird auf das Netto aufgeschlagen.
Quelle: § 12 UStG (gesetze-im-internet.de) (2026)
25.000 €
Kleinunternehmer-Umsatzgrenze (Vorjahr) seit 2025 – bis dahin keine USt auf der Rechnung.
Quelle: § 19 UStG (gesetze-im-internet.de) (2025)

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Kopfdaten erfassen

    Rechnungssteller mit Anschrift und Steuernr./USt-IdNr., den Kunden, eine fortlaufende Rechnungs-Nr., Rechnungsdatum und Leistungsdatum eintragen. Den Umsatzsteuersatz (19 %, 7 % oder Kleinunternehmer) auswählen.

  2. 02

    Positionen auflisten

    Je Zeile Position, Beschreibung (handelsübliche Bezeichnung), Menge, Einzelpreis und den Netto-Betrag der Position erfassen.

  3. 03

    Summe, USt & Brutto

    Die Vorlage bildet automatisch die Netto-Zwischensumme. Darauf die USt (19 % bzw. 7 %) aufschlagen und den Bruttobetrag nennen – oder als Kleinunternehmer den Hinweis nach § 19 UStG ergänzen.

  4. 04

    Prüfen, senden & aufbewahren

    Pflichtangaben nach § 14 UStG kontrollieren, als PDF oder Excel herunterladen, dem Kunden übermitteln und eine Kopie 8 Jahre aufbewahren (§ 14b UStG).

Kostenlose Rechnungsvorlage zum Ausfüllen als PDF und Excel – mit Positionen, Netto-Summe, Umsatzsteuer und Kleinunternehmer-Hinweis nach § 14 UStG
Kostenlose Rechnungsvorlage zum Ausfüllen als PDF und Excel – mit Positionen, Netto-Summe, Umsatzsteuer und Kleinunternehmer-Hinweis nach § 14 UStG

Häufige Fragen

Was muss auf einer Rechnung stehen?

Nach § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungsdatum, das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Netto-Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag (bzw. bei Steuerbefreiung ein Hinweis darauf).

Wie schreibe ich eine Rechnung als Kleinunternehmer?

Wie eine normale Rechnung, aber ohne Umsatzsteuer. Statt USt-Ausweis muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung stehen, z. B. „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Kleinunternehmer dürfen zudem die vereinfachte Rechnung nach § 34a UStDV nutzen.

19 % oder 7 % Umsatzsteuer – welcher Satz gilt?

Der Regelsteuersatz ist 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Der ermäßigte Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) gilt nur für bestimmte Leistungen wie Lebensmittel, Bücher, Zeitungen oder den öffentlichen Nahverkehr. Im Zweifel den Steuerberater fragen.

Darf ich als Privatperson eine Rechnung schreiben?

Ja. Auch Privatpersonen dürfen eine Privatrechnung ausstellen, etwa beim Verkauf gebrauchter Sachen. Umsatzsteuer fällt mangels Unternehmereigenschaft nicht an – die strengen § 14-Pflichtangaben gelten nicht, ein sauberer Beleg mit Namen, Datum, Gegenstand und Betrag genügt.

Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Eine Rechnung bis 250 € brutto (§ 33 UStDV). Es genügen vereinfachte Angaben: Name und Anschrift des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie der Bruttobetrag mit Steuersatz in einer Summe. Empfängeranschrift und fortlaufende Rechnungsnummer sind nicht nötig.

Muss die Rechnungsnummer fortlaufend sein?

Ja. § 14 UStG verlangt eine fortlaufende, einmalig vergebene Nummer. Sie muss nicht lückenlos aufsteigend sein, darf aber nicht doppelt vergeben werden; Zahlen- und Buchstabenkombinationen (z. B. 2026-001) sind erlaubt.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Ausgestellte und erhaltene Rechnungen 8 Jahre (§ 14b UStG). Die Frist wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz zum 1.1.2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt und beginnt mit Ablauf des Ausstellungsjahres.